Krankenversicherung als Werkstudent: Familienversicherung & Grenzen
Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ohne Gewähr — im Zweifel Finanzamt/Krankenkasse/BAföG-Amt oder Steuerberater fragen.
Viele Studierende sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Eigenes Einkommen — aus einer Anstellung oder einer selbständigen Nebentätigkeit — kann diesen Status gefährden, sobald bestimmte Grenzen überschritten werden.
Was ist die Familienversicherung?
Über die Familienversicherung sind Studierende beitragsfrei bei einem gesetzlich krankenversicherten Elternteil mitversichert, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Sobald eigenes Einkommen dazukommt, zählt es auf diese Grenze.
Die Einkommensgrenze: 565 €/Monat (Stand 2026)
Das monatliche Gesamteinkommen darf 565 € nicht dauerhaft übersteigen; alle Einkommensquellen werden zusammengerechnet. Bei Selbständigkeit zählt der Gewinn, nicht der Umsatz. Besteht das Einkommen ausschließlich aus einem Minijob, gilt stattdessen die Minijob-Grenze von 603 €/Monat.
Der Hauptberuflich-selbständig-Test (~20 Std./Woche)
Neben der Einkommensgrenze prüft die Krankenkasse, ob eine selbständige Nebentätigkeit noch "nebenberuflich" ist. Als Faustregel gilt ein zeitlicher Aufwand von unter etwa 20 Stunden pro Woche — vergleichbar mit der Stundengrenze beim Werkstudentenprivileg für Angestellte (siehe Guide 20-Stunden-Regel). Wird dieser Rahmen überschritten, kann die Tätigkeit als "hauptberuflich selbständig" eingestuft werden.
Was passiert bei Überschreitung?
Wird die Einkommensgrenze dauerhaft überschritten oder die Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft, endet die Familienversicherung. Studierende wechseln dann in der Regel in die studentische Pflichtversicherung bzw. freiwillige gesetzliche Versicherung — mit eigenen Beiträgen von grob 130 €/Monat (Richtwert). Das ist eine zusätzliche Fixkostenposition, die sich aber ab einem gewissen Gewinnniveau rechnet: Die Kosten-Nutzen-Rechnung dreht sich häufig bei einem monatlichen Gewinn im Bereich von 700–800 €.
| Grenze | Wert (Stand 2026) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Familienversicherung, gesamt | 565 €/Monat | alle Einkommensquellen zusammen |
| Familienversicherung, nur Minijob | 603 €/Monat | ausschließlich Minijob-Einkommen |
| Hauptberuflich-selbständig-Test | < ~20 Std./Woche | Faustregel, Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse |
| Studentische Pflichtversicherung | ≈ 130 €/Monat | Richtwert, bei Verlust der Familienversicherung |
Alle Angaben: Stand 2026, ohne Gewähr.
Quellen: Finanztip — Verdienstgrenzen Familienversicherung · TK — Einkommensgrenze Familienversicherung · studentische-versicherungen.de
Weitere Themen im Guide: